| Allgemeine Geschäftsbedingungen der ab-design GmbH | |
| 1. Geltung der Bedingungen Die AGB sind gültig ab 01. Oktober 2003. Alle Leistungen und Lieferungen werden ausschließlich auf der Basis nachfolgender Bedingungen ausgeführt. Änderungen bzw. Ergänzungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diese schriftlich bestätigt werden. 2. Preise a) Preise der Agentur gelten nur unter dem Vorbehalt, dass die bei Angebotsabgabe genannten Auftragsdaten unverändert bleiben. Alle genannten Preise werden in Euro angegeben. Unser Angebot gilt längstens 3 Monate nach Datum der Angebotserstellung. Preise enthalten keine MwSt., Verpackung, Fracht, Porto und sonstige Versandkosten sowie Kosten der elektronischen Datenübermittlung. b) Eindeutige Irrtümer durch Kalkulations- und Schreibfehler sind nicht bindend. c) Autorkorrekturen und nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden extra berechnet. 3. Zahlung a) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden Verzugszinsen in der gesetzlich zulässigen Höhe berechnet. b) Wir behalten uns vor, bei der Vorfinanzierung von Fremdleistungen Vorkasse zu verlangen. Bei umfangreichen und langfristigen Projekten können wir als Agentur Zwischenrechnungen stellen. c) Der Auftraggeber kann nur mit einer rechtskräftig festgestellten Forderung sein Zurückbehaltungsrecht ausüben. 4. Eigentumsvorbehalt Das Eigentum an gelieferten Waren und Werbemitteln geht erst dann auf den Auftraggeber über, wenn Forderungen der Agentur vollständig bezahlt sind. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Eine Warenrücknahme erfolgt nur sicherungshalber. Die Rücknahme des Liefergegenstandes bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Agentur hat dieses ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Auftraggeber haftet für den entstandenen Ausfall. 5. Gewährleistung a) Der Auftraggeber überträgt die Nutzungsrechte, Leistungsschutz und sonstige Rechte, im Besonderen das Recht zur urheberrechtlichen Vervielfältigung und Verbreitung, auf die Agentur. Die Agentur haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen übergebener Produkte seitens des Auftraggebers. b) Der Auftraggeber hat zu gewährleisten, dass er alle erforderlichen Rechte zur Veröffentlichung und Vervielfältigung des zu produzierenden Werbemittels besitzt. Er stellt die Agentur im Rahmen des Werbeauftrags von allen Drittansprüchen frei und trägt die Kosten einer gegebenenfalls notwendigen Rechtsverteidigung. 6. Ablehnungsbefugnis Die Agentur behält sich vor, Werbeaufträge abzulehnen, wenn der Inhalt gegen geltendes Recht oder behördliche Bestimmungen verstößt wenn die Veröffentlichung für die Agentur aufgrund darzustellender Inhalte unzumutbar ist. wenn eine technische Umsetzung nicht möglich oder innerhalb des gesteckten Kostenrahmens nicht zu realisieren ist. 7. Nachbesserung Sollten die von der Agentur gezeigten Konzepte, Entwürfe und Umsetzungen vom Auftraggeber nicht akzeptiert werden, erhält die Agentur das Recht der Nachbesserung. Ein Rücktritt vom zugesagten Werbeauftrag ist ohne Angabe von Gründen nur schriftlich möglich. Die bis zum Rücktritt erbrachte Agenturleistung wird im Rahmen des Kostenangebots berechnet. 8. Urheber- und Nutzungsrechte Die Agentur besitzt für alle geistigen und erstellten grafischen Produkte die Urheberrechte. Mit der bezahlten Rechnung gehen die Nutzungsrechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung, auf den Auftraggeber über. Die Agentur behält sich vor, im Rahmen des Werbeauftrags entstandene Produkte für Eigendarstellung und Akquise zu verwenden. Ideen, Konzepte und grafische Umsetzungen können von der Agentur auch für andere Kunden eingesetzt werden; es sei denn, abweichende Vereinbarungen werden in Form eines schriftlichen Nutzungsvertrages getroffen. Sollten durch den Werbeauftrag Rechte Dritter verletzt werden, haftet der Auftraggeber allein. Er hat die Agentur von allen Ansprüchen Dritter freizustellen. Die Agentur geht davon aus, dass der Auftraggeber die Rechte an allen Unterlagen, Bildern und Produkten, die er der Agentur für die Realisierung eines Werbeauftrags zur Verfügung stellt, besitzt. 9. Geheimhaltung |
10. Abwerbungsverbot und Kundenschutz Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von ab-design GmbH abzuwerben oder ohne Zustimmung von ab-design GmbH anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, einen von ab-design GmbH der Höhe nach festzusetzenden und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfenden Schadensersatz zu zahlen. Der Lieferant gewährt Kundenschutz in dem Sinne, dass alle aktiven Akquisitionsmaßnahmen bei Kunden von ab-design GmbH unterlassen werden. Diese Verpflichtung gilt ein Jahr über das Vertragsende hinaus. 11. Haftung |